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Das Testament hat Vorrang vor dem
Erbrecht
Nur
ein Drittel aller Bundesbürger verfasst ein eigenes Testament. Die meisten
deutschen Bundesbürger haben wohl offensichtlich das Vertrauen, dass der
Gesetzgeber ihren Nachlass schon richten wird. Wer sich mit dem deutschen Erbrecht
ein wenig befasst, wird vermutlich schnell merken, dass er mit verschiedenen
Regelungen nicht so ganz einverstanden ist. Kein Nachlass bleibt ohne einen
Erben, doch ob ein Verstorbener dies gerade so wollte wie das Gesetz es
vorsieht ist zumindest einmal fraglich. Viele Menschen halten es auch für
schwierig sich durch die Paragraphen zu kämpfen und ein rechtssicheres
Testament zu schreiben. In der Tat gibt es viele verwirrende gesetzliche
Vorgaben und manche widersprechen einander. Dies wird am Beispiel der
Testierfreiheit deutlich.
Die Testierfreiheit im Testament
und das Pflichtteilsrecht stehen im Widerspruch zueinander
Die
Testierfreiheit besagt, dass ein Erblasser grundsätzlich frei ist in seiner
Erbenbestimmung. Nimmt er diese Testierfreiheit in Anspruch und enterbt einen
nahen Verwandten, wird dies wiederum durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt.
Diese Enterbung im vollen Umfang durchzusetzen gelingt nur in ganz wenigen
Ausnahmefällen.
Ein
Testament mit sinnvoller Planung erstellen
Bevor
man an das Schreiben des letzten Willens geht, sollte eine kluge
Nachlassplanung erstellt werden. Viele Fragen sind zu klären und die
Vermögenswerte zusammenzustellen. Erst nach sorgfältiger Abwägung und
Festlegung beginnt die eigentliche Testamentserrichtung. Auch hierbei sind
einige Formvorschriften einzuhalten. Das deutsche Erbrecht kennt zwei
ordentliche Testamentsformen
ü Die
notarielle Testamentserstellung
ü Die
handschriftliche und private Testamentserstellung
Die
notarielle Form erklärt sich selbst. Der Erblasser erklärt schriftlich oder
mündlich seinen letzten Willen und der Notar berät, verfasst und schreibt
diesen auf.
Die
beliebteste und auch kostenfreie Art hingegen ist das privatschriftliche
Testament. Es muss handschriftlich aufgesetzt und mit Ort und Datum versehen
unterschrieben werden. Zusätzlich hat
der Erblasser verschiedene Möglichkeiten weitere Anordnungen zu treffen.
Vorrangig werden hierbei die Testamentsvollstreckung, verschiedene Auflagen wie
Grabpflege oder ein Tier zu übernehmen eingesetzt. Im Testamentsinhalt sind
noch viele weitere Möglichkeiten hierzu gegeben.
Dies
ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten
konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

