Das Testament hat Vorrang vor dem Erbrecht

Nur ein Drittel aller Bundesbürger verfasst ein eigenes Testament. Die meisten deutschen Bundesbürger haben wohl offensichtlich das Vertrauen, dass der Gesetzgeber ihren Nachlass schon richten wird. Wer sich mit dem deutschen Erbrecht ein wenig befasst, wird vermutlich schnell merken, dass er mit verschiedenen Regelungen nicht so ganz einverstanden ist. Kein Nachlass bleibt ohne einen Erben, doch ob ein Verstorbener dies gerade so wollte wie das Gesetz es vorsieht ist zumindest einmal fraglich. Viele Menschen halten es auch für schwierig sich durch die Paragraphen zu kämpfen und ein rechtssicheres Testament zu schreiben. In der Tat gibt es viele verwirrende gesetzliche Vorgaben und manche widersprechen einander. Dies wird am Beispiel der Testierfreiheit deutlich.

 

Die Testierfreiheit im Testament und das Pflichtteilsrecht stehen im Widerspruch zueinander

 

Die Testierfreiheit besagt, dass ein Erblasser grundsätzlich frei ist in seiner Erbenbestimmung. Nimmt er diese Testierfreiheit in Anspruch und enterbt einen nahen Verwandten, wird dies wiederum durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Diese Enterbung im vollen Umfang durchzusetzen gelingt nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

 

Ein Testament mit sinnvoller Planung erstellen

 

Bevor man an das Schreiben des letzten Willens geht, sollte eine kluge Nachlassplanung erstellt werden. Viele Fragen sind zu klären und die Vermögenswerte zusammenzustellen. Erst nach sorgfältiger Abwägung und Festlegung beginnt die eigentliche Testamentserrichtung. Auch hierbei sind einige Formvorschriften einzuhalten. Das deutsche Erbrecht kennt zwei ordentliche Testamentsformen

 

ü  Die notarielle Testamentserstellung

ü  Die handschriftliche und private Testamentserstellung

 

Die notarielle Form erklärt sich selbst. Der Erblasser erklärt schriftlich oder mündlich seinen letzten Willen und der Notar berät, verfasst und schreibt diesen auf.

 

Die beliebteste und auch kostenfreie Art hingegen ist das privatschriftliche Testament. Es muss handschriftlich aufgesetzt und mit Ort und Datum versehen unterschrieben werden.  Zusätzlich hat der Erblasser verschiedene Möglichkeiten weitere Anordnungen zu treffen. Vorrangig werden hierbei die Testamentsvollstreckung, verschiedene Auflagen wie Grabpflege oder ein Tier zu übernehmen eingesetzt. Im Testamentsinhalt sind noch viele weitere Möglichkeiten hierzu gegeben.

Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.