Kfz-Versicherung für Studenten / Fahranfänger


Jedes KFZ, was für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll, muss mindestens eine KFZ Haftpflichtversicherung besitzen.
Ein Fahranfänger besitzt noch keinen Schadenfreiheitsrabatt, weil er ihn erst durch mehrere Jahre unfallfreies Fahren aufbauen muss. Bei den meisten Versicherern wird damit die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2 erfolgen. Das sind in der KFZ Haftpflicht 140 % und in der Vollkasko 115 % vom Basisbeitrag (100%). Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens kann dann die Rückstufung in die SF 1 (100%) erfolgen. Bei Schäden dagegen kommt die Hochstufung in die SF S, O, oder M, was einem Beitrag von 155 % bis 245 % entspricht. Für Fahranfänger sind diese Beiträge oft kaum bezahlbar.
Hier können die Eltern, Großeltern, Verwandte, oder auch ältere Geschwister beim Geld sparen helfen. Das KFZ des Fahranfängers wird einfach als Zweitwagenversicherung auf eine oben genannte Person angemeldet.

Wenn ein Versicherungsnehmer einen PKW versichert hat und durch unfallfreie Jahre auch noch Schadenfreiheitsrabatt besitzt, so kann er problemlos auf seinen Namen noch einen Zweitwagen versichern. Der PKW kann davon unabhängig auf den Fahranfänger angemeldet werden. Die Einstufung der Zweitwagenversicherung erfolgt in der Regel mit 80 %. Es handelt sich hier um einen extra Vertrag, so dass der Versicherungsnehmer auch im Schadensfall kein Risiko bei seiner Einstufung für den Erstwagen eingeht. Die Hochstufung erfolgt immer bei dem KFZ, wo der Schaden aufgetreten ist und geregelt werden muss.
Wenn der Versicherungsnehmer noch Verwandter ersten Grades ist, kann nach einigen Jahren die Umschreibung des Vertrages problemlos vorgenommen werden. In diesen Fällen ist der Schadenfreiheitsrabatt auch vererbbar. Mehr zum Thema Kfz Versicherung auf www.kfzversicherung-infos.de