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Kfz-Versicherung
für Studenten / Fahranfänger
Jedes
KFZ,
was für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen werden soll, muss mindestens
eine KFZ Haftpflichtversicherung besitzen.
Ein Fahranfänger besitzt noch keinen Schadenfreiheitsrabatt,
weil er ihn erst
durch mehrere Jahre unfallfreies Fahren aufbauen muss. Bei den meisten
Versicherern wird damit die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse
(SF) 1/2
erfolgen. Das sind in der KFZ Haftpflicht 140 % und in der Vollkasko
115 % vom
Basisbeitrag (100%). Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens kann dann die
Rückstufung in die SF 1 (100%) erfolgen. Bei Schäden
dagegen kommt die
Hochstufung in die SF S, O, oder M, was einem Beitrag von 155 % bis 245
%
entspricht. Für Fahranfänger sind diese
Beiträge oft kaum bezahlbar.
Hier können die Eltern, Großeltern, Verwandte, oder
auch ältere Geschwister
beim Geld sparen helfen. Das KFZ des Fahranfängers wird
einfach als
Zweitwagenversicherung auf eine oben genannte Person angemeldet.
Wenn
ein
Versicherungsnehmer einen PKW versichert hat und durch unfallfreie
Jahre auch
noch Schadenfreiheitsrabatt besitzt, so kann er problemlos auf seinen
Namen
noch einen
Zweitwagen versichern. Der PKW kann davon unabhängig
auf den Fahranfänger
angemeldet werden. Die Einstufung der Zweitwagenversicherung erfolgt in
der
Regel mit 80 %. Es handelt sich hier um einen extra Vertrag, so dass
der
Versicherungsnehmer auch im Schadensfall kein Risiko bei seiner
Einstufung für
den Erstwagen eingeht. Die Hochstufung erfolgt immer bei dem KFZ, wo
der
Schaden aufgetreten ist und geregelt werden muss.
Wenn der Versicherungsnehmer noch Verwandter ersten Grades ist, kann
nach
einigen Jahren die Umschreibung des Vertrages problemlos vorgenommen
werden. In
diesen Fällen ist der Schadenfreiheitsrabatt auch vererbbar.
Mehr zum Thema Kfz
Versicherung auf www.kfzversicherung-infos.de

