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Vermögenswirksame Leistungen – Wer arbeiten geht – spart
Vermögenswirksame Leistungen sind nichts anders, als ein sogenannter Sparvertrag, der vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Das kann ein Bausparvertrag sein, eine Rentenvorsorge oder auch ein Sparbuch. Manche Arbeitgeber zahlen diese Vermögenswirksame Leistungen freiwillig. Auf jeden Fall müssen sie sich an den Tarifvertrag halten. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er sich vermögenswirksame Leistungen anlegen lässt. Das Gehalt wird hierbei gekürzt, wenn er der Chef nicht freiwillig mehr bezahlt. Die meisten Anbieter verlangen pro Monat mindesten 25 Euro. Manchmal auch 34 Euro.
Hier kann man auch gut vergleichen. Nach 7 Jahren kann der Arbeitnehmer sich diese Vermögenswirksame Leistungen aus bezahlen lassen. Hier müssen aber auch Voraussetzungen erfüllt werden. Dass man zum Beispiel auch wirklich gearbeitet hat und die Beiträge in der Zeit eingezahlt wurden. Kündigungen sind jederzeit möglich. Doch die Zulagen gehen auf diesem Wege natürlich verloren. Gefördert werden nur Aktienfonds. Offene Immobilienfonds und Rentenfonds leider nicht. Wer möchte, kann auch mehr sparen. Doch die Förderung ist auf 400 Euro pro Jahr begrenzt. Es ist, egal ob man Student ist oder nicht. Wenn man arbeitet, hat man Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung.
Wenn nicht, gibt es leider keine Möglichkeit, an diese Förderung ran zu kommen. Wer arbeitet, sollte auf jeden Fall darüber nachdenken. Weil man doch eine Menge dazubekommt. Sparen ist immer gut. So spart man automatisch und man kann sich nach ein paar Jahren freuen, wenn man eine Menge Geld auf dem Konto hat. Bei nur 25 Euro sind das in 7 Jahren, doch schon 2100 Euro. Zuzüglich der Förderungen.

