Den Studienplatz einklagen


Immer mehr Studenten drängen Jahr für Jahr an die Universitäten, aber nicht jeder bekommt auch den angestrebten Studienplatz. Gerade in medizinischen Fachbereichen, aber auch im Bereich Lehramt ist der Andrang groß. Dass man trotz passendem Numerus Clausus und ausreichender, teilweise sogar besonderer Qualifikation keinen Studienplatz bekommt, hat nichts mit der Eignung zu tun, sondern mit den begrenzen Plätzen, die von den Universitäten ausgeschrieben werden. Aber trotz allem: der Ablehnungsbescheid muss nicht das Ende für den schnellen und erfolgreichen Studienbeginn bedeuten. Immer mehr angehende Studierende nutzen das Mittel der Studienplatzklage, um doch noch einen Platz zu bekommen.

 

Universitäten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Ausbildungskapazitäten voll auszureizen. Genau hier setzt die Studienplatzklage an. Das Ziel der Studienplatzklage ist es, die von der Hochschule vorgenommenen Berechnungen zu überprüfen und im Idealfall festzustellen, dass durchaus noch Raum für die Schaffung weiterer Studienplätze besteht. Aber wie funktioniert dieser Vorgang und was muss man tun, um beim Studienplatz Einklagen erfolgreich zu sein?

 

Das Wichtigste bei einer Studienplatzklage ist es, sich eine Kanzlei zu suchen, die einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Es gibt Kanzleien, die sich ganz auf Studienplatzklagen spezialisiert habe und so die Hochschulen und Gerichte kennen und ganz genau um deren Fristen und Vorgänge wissen. Eine solche Kanzlei übernimmt wichtige Anträge und hilft bei allen nötigen Schritten zum Studienplatz. Als angehender Student selbst muss man sich selbst ganz normal bei der Hochschule der Wahl um einen Studienplatz bewerben. Außerdem hilft es oft, sich außerdem noch ausdrücklich auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazität der Hochschule zu bewerben. Schon bei diesem Schreiben hilft die Kanzlei.

 

Ist man dann wie angenommen abgelehnt worden, wird ein Verfahren eingeleitet. Es werden dabei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei den zuständigen Verwaltungsgerichten gestellt. Im Verfahren kann die Kanzlei dann ganz genau die Berechnungen der Hochschule überprüfen und so erkennen, feststellen, ob es möglich wäre, mehr Studienplätze einzurichten. Ist dies der Fall werden die so erwirkten Studienplätze an die Bewerber verteilt.

 

Mit einer Studienplatzklage kann man so auf völlig legalem Weg dafür sorgen, dass man doch noch eine Chance auf einen schnellen, unproblematischen Studienbeginn erhält.