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Den Studienplatz
einklagen
Immer mehr
Studenten drängen Jahr für Jahr an die
Universitäten, aber
nicht jeder bekommt auch den angestrebten Studienplatz. Gerade in
medizinischen
Fachbereichen, aber auch im Bereich Lehramt ist der Andrang
groß. Dass man
trotz passendem Numerus Clausus und ausreichender, teilweise sogar
besonderer
Qualifikation keinen Studienplatz bekommt, hat nichts mit der Eignung
zu tun,
sondern mit den begrenzen Plätzen, die von den
Universitäten ausgeschrieben
werden. Aber trotz allem: der Ablehnungsbescheid muss nicht das Ende
für den
schnellen und erfolgreichen Studienbeginn bedeuten. Immer mehr
angehende
Studierende nutzen das Mittel der Studienplatzklage, um doch noch einen
Platz
zu bekommen.
Universitäten
sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre
Ausbildungskapazitäten voll auszureizen. Genau hier setzt die Studienplatzklage
an. Das Ziel der
Studienplatzklage ist es, die von der Hochschule vorgenommenen
Berechnungen zu
überprüfen und im Idealfall festzustellen, dass
durchaus noch Raum für die
Schaffung weiterer Studienplätze besteht. Aber wie
funktioniert dieser Vorgang
und was muss man tun, um beim Studienplatz Einklagen erfolgreich zu
sein?
Das Wichtigste bei
einer Studienplatzklage ist es, sich eine Kanzlei zu
suchen, die einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Es gibt Kanzleien,
die sich
ganz auf Studienplatzklagen spezialisiert habe und so die Hochschulen
und
Gerichte kennen und ganz genau um deren Fristen und Vorgänge
wissen. Eine
solche Kanzlei übernimmt wichtige Anträge und hilft
bei allen nötigen Schritten
zum Studienplatz. Als angehender Student selbst muss man sich selbst
ganz
normal bei der Hochschule der Wahl um einen Studienplatz bewerben.
Außerdem
hilft es oft, sich außerdem noch ausdrücklich auf
einen Studienplatz außerhalb
der Kapazität der Hochschule zu bewerben. Schon bei diesem
Schreiben hilft die
Kanzlei.
Ist man dann wie
angenommen abgelehnt worden, wird ein Verfahren
eingeleitet. Es werden dabei Anträge auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung
bei den zuständigen Verwaltungsgerichten gestellt. Im
Verfahren kann die
Kanzlei dann ganz genau die Berechnungen der Hochschule
überprüfen und so
erkennen, feststellen, ob es möglich wäre, mehr
Studienplätze einzurichten. Ist
dies der Fall werden die so erwirkten Studienplätze an die
Bewerber verteilt.
Mit einer Studienplatzklage kann man so auf völlig legalem Weg dafür sorgen, dass man doch noch eine Chance auf einen schnellen, unproblematischen Studienbeginn erhält.

